Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem engeren Vorstand: 1. Vorsitzende(r) & 2. Vorsitzende(r) sowie aus dem erweitertem Vorstand: 1. Kassierer(in) 2. Kassierer(in), Schriftführer(in), Stellvertretender Schriftführer(in), Öffentlichkeitsarbeit sowie drei Beisitzer(innen).
Kontakt
Die Organe des Vereins sind der Vorstand sowie die Mitgliederversammlung. Oberstes Beschluss fassendes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie hat folgende unabweisbare Zuständigkeiten: Wahl und Abberufung des Vorstandes, Wahl der zwei Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes, Satzungsänderung mit 3/4 Mehrheit, Beschlussfassung über Finanz- und Beitragsordnung, Ernennung von Ehrenmitgliedern.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem engeren Vorstand: 1. Vorsitzende(r) & 2. Vorsitzende(r) sowie aus dem erweitertem Vorstand: 1. Kassierer(in) 2. Kassierer(in), Schriftführer(in), Stellvertretender Schriftführer(in), Medienwart(in) sowie drei Beisitzer(innen). Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Mehr Infos in der Satzung.